Organe der Genossenschaft
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Vertreter
- Schlichtungskommission
- Beiräte
Vorstand
-
Frau Dr. Helbig-Zschäpe
kaufmännischer Vorstand
Helbig-Zschaepe@wg-solidaritaet.de -
Herr Schumacher
technischer Vorstand
e.schumacher@wg-solidaritaet.de -
Herr Heyne
ehrenamtlicher Vorstand
k.heyne@wg-solidaritaet.de
Aufsichtsrat
-
Herr Freitag
Vorsitzender
-
Herr Dr. Köhler
Stellv. Vorsitzender
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Herr Bencard
Schriftführer
-
Frau Belowski
Stellv. des Schriftführers
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Frau Hinze
-
Frau Krauße
-
Herr Dr. Predl
-
Herr Städter
-
Herr Weingarth
Vertreter
§ 32
Vertreterversammlung
Auszug aus unserer Satzung (§ 31 Abs. 1,2 und 5 sowie § 32 Abs. 1 und 2)
§ 31
Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter
(1)
Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern
der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die Vertreter müssen persönlich
Mitglieder der Genossenschaft sein. Sie dürfen nicht dem Vorstand oder
dem Aufsichtsrat angehören und in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur
Genossenschaft stehen. Den Vertretern ist es nicht gestattet, sich durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
(2) Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter oder Ersatzvertreter gewählt werden.
Nicht wählbar ist ein Mitglied, an das der Beschluss über seinen Ausschluss gemäß § 11 Abs. 3 abgesandt wurde.
(5) Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Ersatzvertreters beginnt mit dem Ausscheiden eines Vertreters. Die Amtszeit eines Vertreters sowie die des an seine Stelle getretenen Ersatzvertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates über das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
§ 32
Vertreterversammlung
(1)
Die ordentliche Vertreterversammlung hat bis zum 30.06. jeden Jahres
stattzufinden.
(2) Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.
Schlichtungskommission
- Vorsitzender:
- Herr Scholz
- Stellv.Vorsitzender:
- Herr Müller
- Mitglieder:
- Herr Dr. Geiger
- Herr Dr. Lange
- Frau Mews
- Herr Weidner
- Herr Wiethoff
Die Schlichtungskommission ist ein gewähltes Gremium der Vertreterversammlung.
Sie ist ein Angebot an die Mitglieder der Genossenschaft zur außergerichtlichen
Klärung von Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern als Mieter im
genossenschaftlichen Sinne.
Sie fördert mit Ihrer Tätigkeit den genossenschaftlichen
Gedanken und das gutnachbarliche Zusammenleben der der Mitglieder.
Die örtliche Zuständigkeit bezieht sich auf Auseinandersetzungen
in Wohnungen, Gebäuden und Liegenschaften der Genossenschaft.
Sachlich zuständig ist die Schlichtungskommission für Auseinandersetzungen,
die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Hausordnung stehen.
Das sind insbesondere
- Ruhestörender Lärm und die Einhaltung der Ruhezeiten
- Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
- Abstellen von Fahrzeugen aller Art
- Regelwidrige Nutzung von Loggien und Balkonen
- Unrechtmäßige Nutzung von Kellern und Nebenräumen
- Tierhaltung
- Unsachgemäßes Heizen und Lüften der Wohnung und des Treppenhauses
- Unrechtmäßiges Abstellen von Sperrmüll
Beiräte
Die Ausgestaltung der genossenschaftlichen Demokratie
in der in unserer Genossenschaft ist geprägt durch vielfältige
Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder in verschiedenen Beiräten,
die den Vorstand und Aufsichtsrat beraten und unterstützen.
An dieser Stelle eine Übersicht zu wichtigen Beiräten in der Genossenschaft:
- Beirat Satzung
- Leiter:
- Herr Gerth
- Beirat Soziales
- Leiter:
- Herr Kaste
- Beirat Mieten
- Leiterin:
- Frau Pilz
- Beirat Bau
- Leiter:
- Herr Freitag
- Beirat Internet
- Leiter:
- Herr Malcharowitz
- Beirat Sicheres Wohnen
- Leiter:
- Herr Gröger
4.224 Mitglieder (Stand:31.12.2010)
- Wählen
-
52 Vertreter (Vertreterversammlung)
- Wählen
-
Aufsichtsrat
9 Mitglieder - bestellt
-
Vorstand
3 Vorstände, davon 1 ehrenamt.Vorstand -
Geschäftsstelle mit 27 Mitarbeitern, davon 20 Angestellte und 7 gewerbliche Arbeitnehmer

